Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand: 27.07.2023)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.Die Anwendung Kurswahlen zu Ab.5 unter der Adresse https://kurswahlen.nibis.de ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar..
Nicht barrierefreie Inhalte
Gestaltung von Inhalten- Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente wird nicht immer logisch eingesetzt.
- Datentabellen sind nicht immer richtig aufgebaut.
- Linkzwecke sind nicht immer zutreffend angegeben.
- Es gibt keine Präsentation der Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.07.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.Feedback
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über das Kontaktformular oder über die Kontaktmöglichkeiten im Impressum mitgeteilt werden.Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Erstveröffentlichung der Website: 01. Dezember 2010